Für Freigaben und Sperrungen von gefrorenen Gewässern sind die Anlieger-Gemeinden zuständig. Absperrungen, Warnhinweise und Verhaltensvorschriften der zuständigen Behörden sind strikte zu beachten. Anweisungen von Ordnungsorganen sind zu befolgen.
Das Eisbulletin des Kantons Zürich wird jeden Dienstag und Freitag aktualisiert. Bei Änderungen der Wetterlage oder bei speziellen Begebenheiten erscheint es zusätzlich.