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Schwerpunkte
Graffiti
Illegale Sprayereien sind Sachbeschädigungen
im Sinne des Strafgesetzbuches und werden auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Gegen Art. 144 StGB (Sachbeschädigung) verstösst, wer zum Bespiel eine fremde Hausfassade besprayt, selbst wenn diese schon zuvor durch einen anderen besprayt worden war.
Auch wer nicht als Writer direkt am Sprayen beteiligt ist und ‚nur’ Schmiere steht, macht sich strafbar. Die Täter haften solidarisch für den angerichteten Schaden. Auf sie kommen strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Schadenersatzforderungen zu. An Liegenschaften und Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs, insbesondere an S-Bahnzügen, Trams und Bussen entstehen täglich illegale Sprayereien. Deren Entfernung ist kostspielig, aufwändig und führt zu Betriebsstörungen.
Das kann teuer werden!
Adrenalinschub und riskante Aktionen
Sprayen ist eine von vielen Ausdrucksformen einer vielschichtigen Jugendkultur. Der durchschnittliche Sprayer ist männlich, 14- bis 24-jährig, bildet mit gleich Gesinnten ‚Crews’, strebt in der Szene ‚Fame’ und ‚Respect’ an. Er ist nacht-aktiv und sucht den Nervenkitzel. Dabei überschreitet er Grenzen und setzt sich beim verbotenen Betreten eines Eisenbahnareals, eines Autobahntunnels oder dergleichen erheblichen Gefahren aus.
Das könnte ins Auge gehen!
Taggen
Das Taggen (auch Kennzeichen) ist zu vergleichen mit Markieren, quasi "hier war ich". Im Internet-Gebrauch gibt es diesen Ausdruck ebenfalls. Es ist sozusagen die Unterschrift des Graffiti-Sprayers. Nur zieren diese Tags heutzutage viele Wände und sind eher als Schmierereien zu betrachten. Die Schäden sind mittlerweile sehr hoch. Selbstverständlich ist diese Art ebenfalls eine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzes.
Scratching
Scratching hat nichts mit Kunst zu tun. Das Zerkratzen von Scheiben ist eine Sachbeschädigung und stellte eine weitere Form von Vandalismus dar.
