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Verbotene Waffen
Küchen- oder Taschenmesser sind keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, obwohl man auch damit erheblichen Schaden anrichten kann. Wann ein Messer zum verbotenen Gegenstand wird, regelt das Waffengesetz. Auch hier gibt es häufig Grenzfälle, bei denen die Definition nicht immer einfach ist. Es wird grundsätzlich zwischen Hieb-, Stich-, Schlag- und Schusswaffen unterschieden.
Der Umgang mit folgenden Waffen ist für dich nicht erlaubt. Du darfst sie weder kaufen noch besitzen und natürlich auch nicht mitführen!
Softair-Gun oder echte Waffe?
Softair-Waffen werden immer wieder für die Begehung von Straftaten verwendet. Für die Opfer ist das Plastikimitat von einer echten Waffe nicht zu unterscheiden. Es besteht akute Verwechslungsgefahr, was gefährliche und tragische Folgen haben kann. Grundsätzlich gilt, Softair-Waffen gehören nicht in Kinderhände.
Druckluft- und CO2-Waffen, Paintballwaffen, Imitations- und Schreckschusswaffen fallen seit dem 12.12.2008 unter die Waffengesetzgebung. Der Verkauf dieser Waffen darf nur mit einer Waffenhandelsbewilligung für Nichtfeuerwaffen erfolgen. Der Verkauf der Waffe muss mittels eines schriftlichen Vertrags dokumentiert werden. Der Käufer der Waffe muss 18 Jahre alt sein.
