Über uns


1. Ermittlung

Die Ermittlungsarbeit als erste Säule verschafft dem Jugenddienstler ein fundiertes Wissen in der Jugenddelinquenz. Er weiss aus seiner Ermittlungsarbeit um aktuelle Verhaltensmuster, Trends in der Jugendszene, Gruppierungen, Sprachverhalten, und nicht zuletzt auch um Nöte und Ängste von Jugendlichen. Dies verschafft ihm in der Arbeit mit den (straffälligen) Jugendlichen zum einen einen taktischen Vorteil und zum anderen das nötige Gewicht im Gespräch mit Jugendlichen. Der Jugendliche sieht sich nach einer meist langen "Karriere" im Umgang mit Behörden zum ersten Mal mit einer Person konfrontiert, der er einerseits kein A für ein O vormachen kann und die ihm andererseits in einer jugendgerechten Art und Weise, insbesondere auch mit dem nötigen Respekt, begegnet. Dies genügt meist schon, um den Betreffenden zur Kooperation zu motivieren, was wiederum die Voraussetzung ist, um einen günstigen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Jugendlichen auszuüben.

2. Intervention

Seit 2006 ist der Jugenddienst auch in den Regionen vertreten. Unsere Regionen-Sachbearbeiterin und -Sachbearbeiter haben ihre Büros in den kant. Polizeiposten und sind Ansprechpartner für kriminalpolizeiliche Belange im Jugendbereich. Dieses Konzept ermöglicht eine schnellere und unkompliziertere Arbeitsweise. Anfragen von Schulen und anderen Institutionen können durch persönliche Vorsprachen in relativ kurzer Zeit bearbeitet werden. Unvorhergesehene Ereignisse, vor allen Dingen in Schulen ermöglichen somit eine direkte Intervention eines Jugenddienst-Sachbearbeiters, der allenfalls bereits mit den örtlichen und personellen Gegebenheiten vertraut ist. Gezielte Lektionen z.B. über Gewalt und deren rechtlichen Konsequenzen können zur Entspannung im Schulhaus und in der Klasse beitragen. Oder aber nachdem eine Straftat eines Jugendlichen behördlich erledigt ist, indem der Betreffende zu Hause, in der Schule oder am Jugendtreff durch einen Jugenddienstler der Polizei aufgesucht wird. Die Erfahrungen des Jugenddienstes zeigen, dass durch eine solche vorbeugende Einwirkung auf den Jugendlichen, Fehlentwicklungen ganz entscheidend korrigiert werden können. Für Notfälle ist natürlich immer die Notrufnummer 117 zu wählen.

3. Vernetzung

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Bekämpfung der Jugendkriminalität nur erfolgreich sein kann, wenn die 3. Säule gewährleistet ist: Die Vernetzung. Das Kennen aller in der Jugendarbeit eingebundenen Institutionen, der intensive Informationsaustausch und auch gemeinsam durchgeführte Aktionen sind vertrauensbildend und wirken sich nicht zuletzt auch auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung aus. Durch die Teilnahme am so genannten "Runden Tisch" kann der Jugenddienstler das rechtsstaatliche Wissen einfliessen lassen und wertvolle Impulse geben.

4. Prävention

Die kriminalpolizeliche Prävention soll zur Aufgabe haben, die Bevölkerung, Schulen, Medien und andere Beteiligte über die Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Kriminalprävention soll aber auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, die nicht nur von der Polizei, sondern auch von anderen Institutionen wahrgenommen werden. Unsere Präventionsstrategien werden von gesellschaftlichen, insbesondere auch kriminalpolitischen Entwicklungen beeinflusst und unterliegen einem ständigen Wandel.
Das 4-Säulen-Konzept (Ermittlung/Intervention/Vernetzung/Prävention) beinhaltet nicht nur die Präventionsarbeit im Speziellen, sondern zieht sich im Besonderen wie ein roter Faden durch die gesamte Tätigkeit des Jugenddienstes. Diesbezüglich wird auch auf die Präventionsaktionen und -kampagnen der Kantonspolizei Zürich, wie "Bliib suuber!" und "Kei Gwalt" verwiesen.