Spuren

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Personenidentifizierung

Erkennungsdienstliche Behandlung eines Arrestanten

Die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken, das Erheben von Signalementsdaten, das Erstellen von digitalen Arrestantenfotos, die Abnahme eines Wangenschleimhautabstriches zur Erhebung eines DNA-Profils und falls notwendig die BM-Spurensicherung (Fingernagelschmutz) sowie die vollumfängliche Pflege der ED-Daten sind die Hauptaufgaben der Erkennungsdienstlichen Behandlung. Die Rechtsgrundlage zur Führung einer personen- und signalementsspezifischen Datenbank ist in der Verordnung über die erkennungsdienstliche Behandlung vom 9.11.2005 geregelt. Pro Jahr werden bei der Kantonspolizei Zürich rund 6200 bis 7000 Arrestanten erkennungsdienstlich behandelt.


Während bei der erkennungsdienstlichen Behandlung Daten erhoben und erfasst werden, beschäftigt sich die Personenerkennung mit der eigentlichen Identifikation von Personen. Sie führt Wahlbildkonfrontationen (WBK) durch, bei welchen Geschädigte und Opfer aufgrund möglichst genauer Signalementsangaben versuchen, auf entsprechend zusammengetragenen Wahlbildern den Täter zu identifizieren. Pro Jahr werden bei der Kantonspolizei Zürich rund 1400 WBK durchgeführt. Bei Kapitalverbrechen werden aufgrund von Zeugen- oder Geschädigtenaussagen entsprechende Phantombilder für die Fahndung erstellt. Nebst dem Bild-Bild Vergleich mit Berichterstattung ist auch das Erstellen von Fotobogen für die Ermittlungsdienste eine Hauptaufgabe. 


Pro Jahr werden dem Erkennungsdienst rund 8000 Personen zur Kontrolle oder Neuerfassung vorgeführt.

Bei der Personenidentifizierung suchen Geschädigte oder Zeugen im „Verbrecheralbum“ (heute am Bildschirm) nach möglichen Tätern. Bei Kapital- verbrechen kann am Bildschirm - nach Angaben des Zeugen oder Geschädigten - ein Phantombild erstellt werden.

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