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Schifffahrt / Gewässer
Was bedeutet die innere bzw. äussere Uferzone?
Als innere Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 m vom Ufer. Die äussere Uferzone erstreckt sich von 150 Metern bis 300 Metern vom Ufer oder von Wasserpflanzenbeständen. Zudem gibt es im unteren Hafenbecken und um die Inseln Ufenau und Lützelau eine erweiterte Uferzone.
Was macht die Seepolizei im Winter?
Sie unterstützt vermehrt die Kollegen der Verkehrs- und Regionalpolizei. Während der Wintermonate absolvieren viele Seepolizisten interne Ausbildungen, die sie während der Sommersaison nicht besuchen können. Ausserdem wird die Winterpause für die Überholung und Wartung des Maschinen- und Fahrzeugparks genutzt.
Was ist nötig, um die Schiffsführerprüfung ablegen zu können?
Sie fordern bei der Schifffahrtskontrolle oder bei der Seepolizei die entsprechenden Unterlagen für die Anmeldung zur Prüfung an. Die bestandene Theorieprüfung ist Voraussetzung für die praktische Prüfung (Motorschiffe über 6 kW/Segelschiffe).
Was muss ich tun, damit ich mit einem nicht im Kanton Zürich immatrikulierten Schiff Ferien auf dem Zürichsee verbringen kann?
In der Schweiz immatrikulierte Schiffe dürfen auf dem Zürichsee verkehren. Die Besitzer ausländischer Schiffe melden sich bei der kantonalen Schifffahrtskontrolle. Diese ist unter folgender Anschrift erreichbar:
Schifffahrtskontrolle
Seestrasse 87
CH-8942 Oberrieden
Telefon +41 (0)58 811 80 00
http://www.stva.zh.ch/schiko
Wer darf im Zürichsee fischen?
Abgesehen von der Patentfischerei gilt für Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee das Freiangelrecht. Mit einer Angelrute mit einer einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch darf jedermann/frau in den erwähnten Gewässern fischen. Erlaubte Köder sind Wurm, Mädli, Brot, Speck, Gummischlüchli. Weitere Angaben finden sie auf der Website der kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung.
Wo darf im Zürichsee nicht getaucht werden? Welche Risiken und Gefahren sind zu berücksichtigen?
Sporttauchen ist verboten:
- auf den Fahrlinien der Kursschiffe
- in engem Fahrwasser
- bei Hafeneinfahrten
- in der Nähe von behördlich zugelassenen Liegeplätzen
- Im Umkreis von 100m um behördlich bewilligte Landungsanlagen der Kursschiffe
Unseren Flyer "Achtung Tauchunfall!", der auf spezifische Gefahren hinweist, können Sie über nachstehenden Link als PDF herunterladen oder bei der Seepolizei gratis bestellen. Weitere Merkblätter sind ebenfalls bei der Seepolizei erhältlich.
Was mache ich mit der jungen Entenfamilie auf der Dachterrasse?
Der Transport in ein nahegelegenes Gewässer soll wenige Stunden nach dem Schlüpfen der Küken erfolgen. Ausführliche Hinweise über den Umgang mit Jungvögeln finden Sie auf der Website der Schweizerischen Vogelwarte.
