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Verhalten am Fussgängerstreifen
In der letzten Zeit häufen sich Verkehrsunfälle an Fussgängerstreifen. Oft liegt die Schuld bei den Fahrzeuglenkenden, verletzt werden aber die Zufussgehenden.
Das Strassenverkehrsgesetz verlangt, dass Fahrzeuglenkende vor Fussgängerstreifen besonders vorsichtig fahren und nötigenfalls anzuhalten haben, um den Fussgängern den Vortritt zu lassen, die sich schon auf dem Streifen befinden oder im Begriffe sind, ihn zu betreten.
Bei schlechten Sichtverhältnissen wie nachts, bei Regen oder Nebel ist besondere Vorsicht walten zu lassen.
Vorausgesetzt, dass die Fahrzeuglenkenden ihre Aufmerksamkeit der Strasse widmen, also keinen ablenkenden Tätigkeiten nachgehen, empfehlen wir den Zufussgehenden:
- Betreten Sie einen Fussgängerstreifen nie ohne sich zu vergewissern, dass Ihnen die nahenden Fahrzeuge den Vortritt gewähren.
- Verzichten Sie auf Ihr Vortrittsrecht am Fussgängerstreifen, falls Sie nicht sicher sind, dass Sie vom herannahenden Fahrzeuglenkenden gesehen werden.
- Tragen Sie helle Kleidung oder noch besser Kleidung mit integriertem, reflektierendem Material.
